Informationen
Um mit den Pferden des Gestüts zu züchten, gibt es ein paar Dinge zu beachten, die im Folgenden aufgelistet sind.
Allgemein
- Stuten und Hengste müssen ein Mindestalter von 3 Jahren erricht haben
- Die auf Elwen stehenden Vorfahren werden in der Abstammung verlinkt
- Wunschpferde sind und bleiben seltene Ausnahmen
Besonderheiten bei Leihmüttern und Wunschfohlen
- Das Kürzel "LWs"/"LW" ist verpflichtend
- Das Gestüt wird mit als Züchter verlinkt
- Leihmutterschaften werden nie durchgängig vergeben und auch nicht jedes Jahr, zudem werden sie nicht an jeden vergeben
Wo sind wir zu finden?
Der Deckantrag auf der Seite selber wurde Sommer 2013 abgeschafft, seitdem sind wir nur noch in den sozialen VRH-Netzwerken zu finden:
Außerdem sind wir per Mail, PN in sämtlichen VRH-Foren, ICQ und Trillian erreichbar.